Bei einer Wesensbeurteilung werden das Verhalten und dessen Flexibilität eines Hundes durch die Konfrontation mit verschiedenen Reizen, die ein bestimmtes Verhalten auslösen oder provozieren können, erfasst. Durch das Verhalten während der gesamten Beurteilung kann auf das Wesen des Hundes geschlossen werden, mit dem Ziel, den Hund auf seine Eignung für das Zusammenleben mit dem Menschen in der heutigen Umwelt möglichst objektiv zu überprüfen.
Der geprüfte Hund sollte nicht in Unterordnung geführt werden. Kommandos sind auf das Nötigste zu beschränken. Aus diesem Grund sind Leistungsprüfungen (BH, IPO usw.), wo in erster Linie erlerntes und konditioniertes Verhalten geprüft wird, kein Ersatz für eine Wesensbeurteilung. Die Wesensbeurteilung erfolgt in folgenden Kategorien:
Unbefangenheit
Der Hund sollte sich von seinem Hundeführer an verschiedenen Körper- stellen und auch von einer fremden Person, z.B. Richter, anfassen lassen.
Sozialverhalten
Interaktion mit Menschen, Einzelpersonen, Gruppen.
Geräuschempfindlichkeit
Hier wird der Hund unterschiedlichen akustischen Reizen, wiez.B. Rasseln, Geräuschquelle Motor und als höchste Belastung der Schussprobe ausgesetzt.
Bewegungssicherheit
Höhenempfindlichkeit (z.B. beurteilt anhand von Bewegungsverhalten auf Tischen) sowie die Beurteilung auf glattem Boden.
Spiel- und Beutetrieb/Verhalten unter Belastung
Die Beurteilung erfolgt beim Spiel des Hundes mit seinem Besitzer (Teamwork), mit einer fremden Person (Beauftragter), zusätzlich wird die Intensität an blockierter Beute (Finderwille) sowie die Spielbereitschaft unter erhöhten Anforderungen (Wackeltisch) beurteilt. Nur ein Hund, der sich in seiner Umgebung wohlfühlt und mit der Situation zurechtkommt, kann spielen.
Grundwesen
Verhalten bei der Vereinsamung und Begegnung mit einer fremden Person.
Zulassungsbestimmungen
Zu einer Wesensbeurteilung werden nur Deutsche Schäferhunde zugelassen im Alter vom 9. bis zum vollendeten 13. Lebensmonat.