Ausbildung

Verkehrssichere Begleithundprüfung

Bei der Begleithundprüfung wird das Verhalten unseres vierbeinigen Hausgenossen im alltäglichen Straßenverkehr und im Umgang mit anderen Tieren überprüft. Das gutartige und freie Benehmen des Hundes im belebten Verkehr mit Fußgängern, Radfahrern, Auto, sowie bei Begegnungen mit anderen Hunden zeigt, dass unsere Hausgenossen auch mit unserer normalen städtischen Umwelt gut zurecht kommen. Das Zulassungsalter beträgt 15 Monate. Im ersten Teil (Gehorsamsübungen) werden Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Ablegen in Verbindung mit Herankommen und Ablegen unter Ablenkung geprüft.

Die Schutzhundprüfung

Nach bestandener Begleithundprüfung, kann frühestens mit 18 Monaten die Ipo 1 Prüfung abgelegt werden. Sie bedarf einer intensiven Vorbereitung in den Sparten Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst. In dieser Ausbildungsphase lernt man sehr schnell die Belastbarkeit seines Hundes kennen und seine Veranlagung für den Leistungssport. Während die erfolgreiche Fährtenarbeit ganz entscheidend vom Geschick des Ausbilders abhängt, ist letzterer beim Schutzdienst auf ein ausgeprägtes Triebpotential des Hundes (Beute- und Wehrtrieb, Aggressions- und Meideverhalten) angewiesen. Für eine überragende Unterordnung (Gehorsamsübungen) ist eine hohe Arbeitsbereitschaft und Erwartungshaltung des Hundes, sowie ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl des Ausbilders unabdingbar, damit die Übungen später durch den Hund freudig, willig und verlässlich ausgeführt werden.

Wichtig beim Schutzdienst ist vor allem, dass der Hund nur im Fall einer Flucht oder eines Angriffes auf eine Person zufasst und sofort selbstständig oder auf Hörzeichen wieder ablässt, wenn sich der Helfer ruhig verhält. 
An sich hat die Schutzhundeprüfung eine doppelte Funktion: zum einen ist sie eine Zuchtzulassungsprüfung und somit für jeden in der Schäferhundzucht verwendeten Deutschen Schäferhund obligatorisch. Zum anderen stellt sie für jeden ernsthaften Hundesportler ein erklärtes Ausbildungsziel dar, je nach Anforderung in den drei Schwierigkeitsstufen IPO 1, IPO 2 & IPO 3.
Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, angepasst an die Anforderungen der Prüfungsstufe. Gesamtpunktezahl pro Sparte sind 100 Punkte, zusammen also insgesamt 300 Punkte. Hiervon müssen mindestens 70/70/70 = 210 Punkte erreicht werden, um die Prüfung zu bestehen.

Fährtenhundausbildung 

Was der Mensch mit seinen Augen erfasst, „sieht“ der Hund durch seine feine Nase. Besonders Schäferhunde sind durch ihr hochentwickeltes sensibles Riechorgan auch besonders gute Fährtenhunde: Sie können die eingeatmete Luft noch aus 150 Meter Entfernung auf geringste Geruchseindrücke untersuchen. Durch intensives Schnüffeln sorgt die erhöhte Atmungsfrequenz dafür, dass die Gerüche noch genauer identifiziert werden können.

Durch den Einsatz seiner überdurchschnittlich gut ausgebildeten Nase erhält der Hund Informationen über seine Umwelt, an denen er sich orientieren kann. So kann der Fährtenhund – nach einer erfolgreichen Fährtenhundausbildung – Duftspuren folgen und wird zum unentbehrlichen Helfer auf der Suche nach vermissten Personen, Verschütteten oder verscharrten Verbrechensopfern. 

Fährtenhundausbildung – der richtige Riecher

Fährtenhunde werden selbstverständlich nicht als solche geboren – sie verfügen lediglich über eine mehr oder weniger ausgeprägte Veranlagung zum Fährtenlesen. Erst durch die spezielle Fährtenhundausbildung wird ein Hund überhaupt einsatzfähig. In den Trainingseinheiten müssen die Tiere vor allem lernen, sich beim Absuchen der Spur nicht von anderen Geruchseindrücken ablenken zu lassen.
Die Fährtenhundausbildung gehört zu den am höchsten spezialisierten Disziplinen des Hundetrainings. Da diese Ausbildung, im Gegensatz zu vielen anderen Hundesportarten, den Hunden keine körperlichen Höchstleistungen (im Hinblick auf Bänder- und Gelenkbelastung) abverlangt, können bereits heranwachsende Tiere mit dem behutsamen Training zum Fährtenlesen beginnen.

Die Fährtenhundprüfung kann als eigenständige Disziplin (FH 1 und FH 2) geprüft werden oder als Teildisziplin der Gebrauchshundprüfung.

Wesensbeurteilung

Bei einer Wesensbeurteilung werden das Verhalten und dessen Flexibilität eines Hundes durch die Konfrontation mit verschiedenen Reizen, die ein bestimmtes Verhalten auslösen oder provozieren können, erfasst. Durch das Verhalten während der gesamten Beurteilung kann auf das Wesen des Hundes geschlossen werden, mit dem Ziel, den Hund auf seine Eignung für das Zusammenleben mit dem Menschen in der heutigen Umwelt möglichst objektiv zu überprüfen.

Der geprüfte Hund sollte nicht in Unterordnung geführt werden. Kommandos sind auf das Nötigste zu beschränken. Aus diesem Grund sind Leistungsprüfungen (BH, IPO usw.), wo in erster Linie erlerntes und konditioniertes Verhalten geprüft wird, kein Ersatz für eine Wesensbeurteilung. Die Wesensbeurteilung erfolgt in folgenden Kategorien:

Unbefangenheit 
Der Hund sollte sich von seinem Hundeführer an verschiedenen Körper- stellen und auch von einer fremden Person, z.B. Richter, anfassen lassen.

Sozialverhalten
Interaktion mit Menschen, Einzelpersonen, Gruppen.

Geräuschempfindlichkeit
Hier wird der Hund unterschiedlichen akustischen Reizen, wiez.B. Rasseln, Geräuschquelle Motor und als höchste Belastung der Schussprobe ausgesetzt.

Bewegungssicherheit
Höhenempfindlichkeit (z.B. beurteilt anhand von Bewegungsverhalten auf Tischen) sowie die Beurteilung auf glattem Boden.

Spiel- und Beutetrieb/Verhalten unter Belastung
Die Beurteilung erfolgt beim Spiel des Hundes mit seinem Besitzer (Teamwork), mit einer fremden Person (Beauftragter), zusätzlich wird die Intensität an blockierter Beute (Finderwille) sowie die Spielbereitschaft unter erhöhten Anforderungen (Wackeltisch) beurteilt. Nur ein Hund, der sich in seiner Umgebung wohlfühlt und mit der Situation zurechtkommt, kann spielen.

Grundwesen 
Verhalten bei der Vereinsamung und Begegnung mit einer fremden Person.

Zulassungsbestimmungen
Zu einer Wesensbeurteilung werden nur Deutsche Schäferhunde zugelassen im Alter vom 9. bis zum vollendeten 13. Lebensmonat.
Lehrfilm zur Wesensbeurteilung
Share by: